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Die Immobilienmakler Checkliste

Für den Verbraucher ist es [...] häufig schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von ´schwarzen Schafen´  
zu unterscheiden", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Die Checkliste kann  
Immobilienverkäufern und -interessenten bei der Auswahl des richtigen Immobilienmaklers helfen.

Zehn Punkte, auf die Immobilienverkäufer und -interessenten achten sollten:


1. Marktkenntnis
Professionelle Immobilienmakler kennen den Markt vor Ort. Sie informieren über Preise, Mieten und  
Marktentwicklungen und stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur  
Verfügung. Sie kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und  
Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft. Außerdem besorgen professionelle  
Makler alle für den Verkauf relevanten Dokumente.


2. Qualifikation - Mitgliedschaft in einem Fachverband
Für das Berufsbild des Immobilienmaklers gibt es in Deutschland nach wie vor nur geringe gesetzliche  
Voraussetzungen, die Bezeichnung "Makler" ist nicht geschützt.

Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem  
Immobilienverband IVD. Der Kunde sollte keine Scheu davor haben, den Makler nach seiner
Aus- und Wei­ter­bil­dung zu fragen. Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft. Ein Qualitätsmerkmal sind  
beispielsweise Berufsabschlüsse zum Immo­bilien­kauf­mann/­Immo­bilien­kauf­frau, Betriebswirt Grundstücks- und  
Wohnungswesen oder Kaufmann/Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Der IVD verpflichtet seine  
Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die  
Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das  
notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird.


3. Spezialisierung
Immobilienkäufer sollten bei der Auswahl eines Maklers auf eine Spezialisierung achten - diese gibt häufig einen  
wichtigen Hinweis auf die Expertise des Maklers. In Großstädten sollten professionelle Makler auf bestimmte  
Objekt - beziehungsweise Nutzungsarten spezialisiert sein. Makler im ländlichen Raum sollten dagegen einen klaren  
regionalen Fokus haben. Der IVD rät von "Alleskönnern" ab und empfiehlt Makler, die Experten im jeweiligen Markt  
oder Immobiliensegment sind.


4. Referenzen
Kompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Jeder  
professionell arbeitende Makler wird daher Referenzen seiner bisherigen Tätigkeit - also erfolgreich vermittelte  
Objekte und zufriedene Kunden - vorweisen können. Um herauszufinden, wie die bisherigen Kunden des Maklers  
dessen Leistungen beurteilen, kann sich der neue Kunde deren Adressen geben lassen und sich bei diesen  
erkundigen.


5. Transparente Leistungen
Professionelle Makler legen ihr Leistungsspektrum dar und informieren über ihren Aufwand und das Honorar. Sie  
erbringen eine Beratungsleistung und informieren Verkäufer regelmäßig über die Maßnahmen, die zur  
Vermarktung ihrer Immobilie realisiert werden. Darunter fallen beispielsweise die Zahl der verschickten Exposés  
und die durchgeführten Besichtigungstermine sowie verschiedene Marketingaktivitäten.


6. Vereinbarungen - auch über die Höhe der Provision - werden schriftlich getroffen
Der IVD empfiehlt, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich  
festgehalten werden. In einem Maklervertrag mit dem Verkäufer werden neben seinen Dienstleistungen auch die  
Vertragslaufzeit, gegebenenfalls die Provisionshöhe bei einer erfolgreichen Vermittlung sowie die  
Auflösungsmodalitäten fixiert. Der IVD weist darauf hin, dass die Provision ein erfolgsabhängiges Honorar ist, das  
nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.


7. Haftpflicht
Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Denn auch qualifizierte  
Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher  
finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor  
möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab. Die im IVD organisierten Makler  
sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.


8. Makler sind Vertrauenspersonen und beraten individuell
Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und  
Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht. Er wird alle Einwände des  
Kunden ernst nehmen und ihn von sich aus vor Risiken warnen. Auf keinen Fall wird er Vorauszahlungen verlangen.  
Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen  
gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage  
zu geben. Er wird seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten und  
den voraussichtlichen Aufwand klar benennen.


9. Professionelle Makler können den richtigen Verkaufspreis taxieren
Eine Immobilie ist einmalig und deshalb ist es nicht einfach, ihren Wert festzulegen. Neben der Lage fließen bei  
der Wertermittlung der Gebäudezustand, das Baujahr und eventuelle Sanierungsstaus ein. Versierte Makler  
nehmen sich für diese Prüfung ausreichend Zeit. Viele bieten zudem an, zusätzlich einen Gebäude-Energieausweis  
auszustellen, der beim Verkauf beziehungsweise der Vermietung seit einigen Jahren vorgeschrieben ist.


10. Beratung ohne Zeitdruck
Ein seriöser Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden Zeit zu nehmen und sie nicht nur mit einigen  
Adressen abzuspeisen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem  
Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise  
eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, wird ein seriöser Makler nichts einwenden.

Quelle: IVD Bundesverband (www.ivd.net), Berlin, 06. Mai 2010




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