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Energieausweis

Wir beschäftigen uns mit vielen Themen rund um die Immobilie. Ein Themenfeld stellt hierbei der Energieausweis  
für Wohngebäude dar. Spätestens im Fall eines geplanten Immobilienverkaufs oder einer Vermietung kommt man  
heute um dieses Thema nicht mehr herum. Liegt noch kein Energieausweis vor, führt dies meist zu Problemen bei  
der Vermarktung oder Vermietung.

Einerseits erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich potenzielle Käufer oder Mieter nach anderen Objekten  
umsehen, deren Ener­gie­stan­dards über­ sichtlich dargestellt sind. Andererseitsliegt laut Energieeinspargesetz  
(EnEG) eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Energieausweis auf Verlangen nicht vorgelegt werden kann.  
Aufgrund der sich daraus ergebenden Nachfragen möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema  
"Energieausweis" bieten:

Seit dem 01.01.2009 muss bei dem Verkauf oder der Vermietung aller Wohnimmobilien dem jeweiligen Käufer  
oder Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden können. Die einzige Ausnahme dieser Regelung bilden  
Baudenkmäler. Für diese ist ein Energieausweis nicht zwingend vorgeschrieben. Der Energieausweis für Gebäude  
stellt die energetische Qualität von Wohngebäuden dar. Eine Farbskala soll anschaulich verdeutlichen, wie der  
Gebäudezustand einzuordnen ist. Ergänzend bietet der Ausweis Vorschläge für etwaige  
Modernisierungsmaßnahmen, die der Reduzierung des Energieverbrauchs dienen sollen. Der Energieausweis kann in  
zwei Varianten ausgestellt werden, als bedarfsorientierter oder als verbrauchsorientierter Ausweis.









Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt auf der Grundlage technischer Daten der Bausubstanz sowie der  
Heizungsanlage den Energiebedarf des Gebäudes. Das Ergebnis ist somit abgekoppelt vom individuellen  
Verbrauchsverhalten der Bewohner.  

Auf der anderen Seite spiegelt der verbrauchsorientierte Energieausweis den Energieverbrauch der Bewohner  
eines Hauses wider, so dass der ermittelte Wert lediglich das individuelle Nutzerverhalten aufzeigt. Für  
Interessenten aber verliert dieser Ausweistyp gerade dadurch an Aussagekraft und erschwert die Vergleichbarkeit  
mit anderen Objekten.


Der Erwerb, aber auch das Mieten einer Immobilie wollen gut überlegt sein. Für Verbraucher ist die Information  
über den zu erwartenden Energieverbrauch in den letzten Jahren aus Umwelt- und Kostengründen immer  
wichtiger geworden. Sei dies z.B. der Spritverbrauch beim Kauf eines PKW oder der Stromverbrauch von neuen  
Fernsehgeräten. Solch eine Information ist auf der Grundlage des Bedarfsausweises auch bei Immobilien möglich.  
Nutzen Sie diese Entscheidungshilfe, schaffen Sie mehr Transparenz für Käufer und Mieter!

Generell ist ein Energieausweis 10 Jahre gültig. Er muss nur erneuert werden, wenn aufgrund von  
Modernisierungsmaßnahmen der Energiebedarf sowieso neu errechnet wird.








  Info: Einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis liefern wir Ihnen in der Regel innerhalb von
          3 Werktagen. Sollten wir Ihre Immobilie weiterhin erfolgreich vermitteln, so ist die Austellung des
          Energieausweises für Sie als Eigentümer kostenfrei!

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