Makler-Alleinauftrag
Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt. Mit dem
Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den
gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa,
dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt, die er Ihnen zuvor anhand eines
Marketingplanes zusichert. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte
einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine
Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den
Dienst seines Kunden.
Risiken ohne Makleralleinauftrag:
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen
besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter
Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel
beauftragt, riskiert der Verkäufer, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten"
wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach
inseriert wird - teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst noch die
Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer
komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten.